Dieser Tage überschlagen sich weltweit die Berichterstattungen zum Thema Coronavirus. Die Zahl der Infizierten wächst stetig und es werden nicht nur von der Deutschen Bundesregierung adäquate Maßnahmen getroffen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Beispielsweise sind öffentliche Veranstaltungen wie Messen, Stadtfeste, aber auch Gottesdienste untersagt, um soziale Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren.
Die derzeitige Situation geht auch an der Bestattungsbranche und Angehörigen, die einen akuten Trauerfall in der Familie haben, nicht vorbei. Denn es stellen sich, vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus, zahlreiche Fragen hinsichtlich aktueller Bestattungen: Dürfen beispielsweise Trauerfeiern stattfinden?
(Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.)
In Ingelheim und Budenheim finden derzeit Trauerfeiern im Freien statt und die Anzahl der Trauergäste ist auf max. 10 Personen beschränkt (Stand 20.03.2020, Stadtverwaltung Ingelheim / Gemeinde Budenheim).
In Mainz finden derzeit Trauerfeiern im Freien statt und die Anzahl der Trauergäste ist auf max. 5 Personen beschränkt. (Stand 23.03.2020, Stadt Mainz)
Wegen der #Corona-Krise sind Beerdigungen und Trauerfeiern nur noch im eingeschränkten Umfang möglich. Bundesweit rufen Kirchen, #Bestatter und Behörden zur Vorsicht auf.
Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Die Bestattungsunternehmen unter dem Dach des BDB (rd. 81% aller deutschen Bestatter) haben für trauernden Angehörigen alternative Angebote.
Wenigstens der engste Kreis der Familie sollte an einer Trauerfeier vor Ort bzw. auf dem Friedhof am Grab (unter freiem Himmel) teilnehmen können.
Folgendes sollte im Einzelfall mit den Angehörigen gemeinsam überlegt werden:
Die #Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findest zunächst im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf sollte dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hingewiesen werden.
Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein. Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.
Hinweis:
Sollte sich die Risikoeinschätzung ändern, können Trauerfeiern aber ebenfalls kurzfristig untersagt werden. Beachten Sie die Hinweise der Friedhofsträger vor Ort! Schließungen der Trauerhallen und/oder Absagen von bereits geplanten Trauerfeiern können jederzeit erfolgen!